Aufgaben Drucken

Die Aufgaben der Burgergemeinde werden in Art. 111 ff. des Bernischen Gemeindegesetzes beschrieben. Die Burgergemeinde Nidau erfüllt sämtliche dieser Aufgaben.

Sie kann zusätzliche Aufgaben wahrnehmen, die nicht zwingend in die Zuständigkeit der Einwohnergemeinde, des Kanton oder des Bundes fallen.

Die Burgergemeinde erfüllt ihre Aufgaben als Personal- und Heimatgemeinde in enger Partnerschaft mit der Einwohnergemeinde und dem Staat, dessen Aufsicht sie untersteht. Sie entlastet – als öffentliche-rechtliche Körperschaft – auch als Steuerzahlerin Bund, Kanton, Kirche und die politischen Gemeinden.

Die Burger müssen der Burgergemeinde keine Steuern entrichten. Eine Steuerpflicht besteht ausschliesslich gegenüber Bund, Kanton und den Wohnsitzgemeinden.

Im Wissen, dass die Zukunft heute beginnt, hat die Burgergemeinde Nidau in Nidau bereits früh Bauland zur Verfügung gestellt. Die grosszügige Schul- und Sportanlage an der Burgerallee beispielsweise wurde auf Burgerboden erbaut.

Der fortschrittliche Ausbau der Stadt Nidau als Amtshauptort kann ohne zu übertreiben auch der Burgerschaft zugeordnet werden.

Aus der Einwohnergemeinde Nidau ist die Burgergemeinde Nidau nicht wegzudenken, reger Kontakt bezeugt die Zusammengehörigkeit!