Burgerrat Drucken

Dem Burgerrat stehen alle Befugnisse zu, welche nicht durch Vorschriften der Burgergemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Er kann jedem Mitglied ein Ressort zuweisen.

Der Burgerrat wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet und besteht zur Zeit aus 7 Mitgliedern (Präsidium inklusive).

Die Burgerräte wie auch die Mitglieder von Kommissionen erfüllen ihre Pflichten ehrenamtlich. Es wird eine bescheidene Jahresbesoldung ausgerichtet.

Die Amtszeit ist auf 3 Amtsdauern à 4 Jahren beschränkt. Eine erneute Wahl ist erst nach Ablauf von 4 Jahren möglich.