Stimm- und wahlberechtigt ist, wer im Burgerrodel eingetragen ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und in den Verwaltungskreisen Biel oder Seeland Wohnsitz hat.
Die Burger bilden das oberste Organ der Burgergemeinde. Gegenwärtig zählt die Burgergemeinde 94 Mitglieder.
Wie werde ich Burger?
Die Erteilung, Zusicherung oder Schenkung des Burgerrechtes liegen im freien Ermessen der Burgergemeinde.
Die Stimmberechtigten befinden über Neuaufnahmen an der Burgergemeinde-Versammlung (OgR Art. 14 d).
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