Burgergemeinden und burgerliche Koorporationen im Kanton Bern Drucken

Bernischer Tradition bewusst, ebenso sehr aufgeschlossen für den Wandel der Zeit!

Herausgeber

Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen

www.svbk.ch/kanton/bern/bern.htm


15. November 2010

Wer wir sind

Zum Wohl der Allgemeinheit

Ob bei Sport- und andern Freizeitaktivitäten, bei Museums- und Konzertbesuchen oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe, auf die Aktivitäten und Leistungen der Burgergemeinden und burgerlichen Korporationen des Kantons Bern trifft man bei vielerlei Tätigkeiten und in zahlreichen Situationen. Der Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen, welcher sich der Erhaltung der Burgergemeinden sowie der Wahrung ihrer Interessen verpflichtet hat, zählt heute über 250 Mitglieder, die sich mit Rat und Tat zum Wohl der Allgemeinheit einsetzen.

Personengemeinde

Burgergemeinden und burgerliche Korporationen sind durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterstehen der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Als sogenannte Personengemeinden verfügen sie – im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden – weder über öffentlich-rechtliche Territorien noch über Steuerhoheit.

Entlastung der Einwohnergemeinden und des Kantons

Da Burgergemeinden parteipolitisch unabhängig sind, können sie ihr vielfältiges Aufgabenspektrum nach rein sachbezogenen Kriterien erfüllen. Zum Tragen kommt dies nicht zuletzt in den gerade heute vor grossen Herausforderungen stehende Tätigkeitsschwerpunkten Umwelt- und Naturschutz sowie Soziales. Diese dienen direkt oder indirekt der Allgemeinheit. Die Burgergemeinden entlasten damit die Einwohnergemeinden und den Kanton sowohl finanziell als auch personell in wichtigen öffentlichen Handlungsbereichen und unterstützen so eine nachhaltige und zukunftsgerichtete (Orts-) Entwicklung.

Burgerrecht

Einer Burgergemeinde zugehörig ist man durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Das Burgerrecht kann auf entsprechendes Gesuch hin – in besonderen Fällen auch schenkungsweise – von den Stimmberechtigen erteilt werden. Im Rahmen der erleichterten Einbürgerung erhält der ausländische Ehepartner von Gesetzes wegen automatisch das Burgerrecht.

Was wir machen

Grundlage ist die Kantonsverfassung und das Gemeindegesetz

Gemäss der Verfassung des Kantons Bern (Art. 119) sowie dem bernischen Gemeindegesetz (Art. 112) setzen sich die Burgergemeinden zum Wohl der Allgemeinheit ein. Ihnen stehen zudem die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts, die Erfüllung ihrer angestammten Aufgaben, weiter die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihnen durch besondere Vorschriften übertragen werden zu. Zusätzliche Aufgaben können übernommen werden, solange diese nicht bereits von den Einwohnergemeinden erfüllt werden.

Land und Wald

Wir setzen uns ein für den Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur.

Land

Burgergemeinden pflegen einen engen Bezug zu ihrem Grundeigentum. Sie sehen sich nicht zuletzt dem Traditionsgedanken von Land als Kulturgut verpflichtet.

Erste Priorität hat die Erhaltung und Verwaltung des Grundeigentums. Um diese für die Nachkommen zu bewahren. Vermietung und Abgabe von Land im Baurecht stehen dabei im Vordergrund. Der Verkauf ist die Ausnahme.

Längerfristiges Denken steht für die Burgergemeinden an erster Stelle. So

•    wird Land zu moderaten Pachtzinsen an Landwirte abgegeben,
•    werden der Bevölkerung zu günstigen Preisen Schrebergärten zur Verfügung gestellt,
•    wird Land im Baurecht für Familien, Gewerbebetriebe, Wohnbaugenossenschaften oder Sportanlagen bereitgestellt,
•    wird Land im Gratisbaurecht an Gemeinden abgegeben,
•    wird Terrain für nachhaltige Projekte (z.B. CO2 neutrale Holzfernheizkraftwerke, Gründeponien) zur Verfügung gestellt.

Wald

Burgergemeinden nutzen ihre Waldflächen für die Holzproduktion und pflegen sie als Erholungsgebiete und Naturschutzräume. Dies immer unter Berücksichtigung des regionalen Waldplans, dessen Vorgaben im Rahmen von Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen umgesetzt werden. Wald in Berggebieten wird so genutzt, dass er seine natürlichen Schutzfunktionen bei Lawinen Steinschlag, Erdrutschen sowie Überschwemmungen erfüllen kann. Der Unterhalt von Schutzwald ist ein wichtiger Beitrag an die Öffentlichkeit, kann doch so der Bau teurer Lawinenverbauungen vermieden werden. Neben wichtigen Funktionen im Freizeitbereich erbringt der Wald beachtliche Gratisleistungen für die Allgemeinheit im Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz. Zudem werden diverse Waldhäuser und –hütten unterhalten und vermietet.

Vormundschaft, Soziales und Bildung

Wir sorgen für eine persönliche und professionelle Unterstützung und Betreuung von Jung und Alt.

Vormundschaft

Die 6 Burgergemeinden Aarberg, Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf und Thun sowie die 13 Gesellschaften und Zünfte von Bern pflegen die Sozialhilfe und Vormundschaft für ihre Angehörigen. Die Burgergemeinden und Burgerkorporationen, welche die burgerliche Sozialhilfe nicht ausüben, leisten der Gesundheits- und Fürsorgedirektion jährlich als Abgeltung einen Burgergutsbeitrag. Das Vormundschafts- und Sozialmodell der Burgergemeinden ermöglicht dank einer Kombination von ehrenamtlicher und professioneller Arbeit eine persönlichere und kostengünstigere Betreuung von Menschen, welche auf Sozialhilfe angewiesen und/oder von einer vormundschaftlichen Massnahme betroffen sind.

Soziales

Burgergemeinden setzen sich für Menschen jeden Alters ein. Sie unterstützen soziale Institutionen und deren Anlässe wie z.B. Jugendlager, Jugend- und Seniorentreffs oder Kinderkrippen, Verschiedene grössere Burgergemeinden betreiben eigene Alterseinrichtungen.

Bildung

Burgergemeinden richten Stipendien und Studiendarlehen aus.

Kultur und Tourismus

Wir fördern und unterstützen ein aktives Kultur- und Gesellschaftsleben.

Kultur

Die Burgergemeinden fördern und unterstützen, teilweise auch mit finanziellen Mitteln, kulturelle Anlässe sowie Vereine und Organisationen. Indirekte und direkte Unterstützung erfahren im Weiteren die Einwohnergemeinden z.B. im Zusammenhang mit dm Erhalt von Bau- und Kulturdenkmälern, dem Betrieb von Museen und Bibliotheken oder dem Bau von Sport- und Freizeitanlagen.

Tourismus

Die Beiträge kultureller Anlässe unterstützen zusammen mit den Aktivitäten zum Unterhalt des Waldes, der Waldwege, der Alpweiden sowie dem Naturschutz (z.B. Biotope, Naturwaldreservate) ein ansprechendes Tourismusangebot.

Finanzen, Steuern

Wir pflegen einen sorgfältigen und zukunftsgerichteten Umgang mit unseren Mitteln.

Finanzen, Steuern

Ihre finanziellen Mittel generieren die Burgergemeinden aus der Bewirtschaftung ihrer Wälder und Liegenschaften. Sie zahlen zwar Steuern, können aber keine erheben.

Sorgfältige Planung

Diese Ausgangslage erlaubt es den Burgergemeinden freier als Einwohnergemeinden über die Verteilung ihrer Mittel zu verfügen. Dabei gehen Burgergemeinden sparsam mit ihrem Vermögen um. Eine sorgfältige Planung ist oberstes Gebot.

Was wir wollen

Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung zum Wohl der Allgemeinheit.

Nachhaltige Entwicklung

Dank dem sorgfältigen Umgang mit ihren Ressourcen Wald und Boden, ihrem Engagement in den Bereichen Soziales und Kultur sowie ihrer umsichtigen Finanzpolitik leisten die Burgergemeinden einen Beitrag an die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Burgergemeinden sind damit der Inbegriff für eine aus einer Tradition heraus gelebten, nachhaltigen Entwicklung.

Wohl der Allgemeinheit

Bei allen Aufgaben, welche von Burgergemeinden wahrgenommen werden, steht das Wohl der Allgemeinheit an erster Stelle. Die gesamte Öffentlichkeit profitiert von den Aktivitäten der Burgergemeinden.