Renten- & Stipendienfonds Drucken

Die Burgergemeinde Nidau beschliesst, gestützt auf Art. 50 Gemeindegesetz Kanton Bern vom 16. März 1998 und Art. 14 Organisationsreglement:
Der Renten- und Stipendienfonds ist eine Spezialfinanzierung Art. 58 VFHG und bezweckt

  • die Ausrichtung von Zusatzrenten an die AHV- und IV-Renten;
  • die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen;
  • besondere Leistungen an die Burgergemeinde Nidau aus den jährlichen Rechnungsüberschüssen.

Die Einkünfte und somit die Finanzierung des Fonds werden sichergestellt durch:

  • Beiträge der Burgergemeinde Nidau;
  • Gebundene Beiträge Dritter;
  • Erträge des Fondsvermögens.

Die Beiträge der Burgergemeinde Nidau setzen sich zusammen aus:

  • den Grundrenten aus den sich in den Burgerbeunden Nidau befindenden Baurechtsliegenschaften;
  • den Einkaufssummen aus der Aufnahme in des Burgerrecht;
  • der Burgergemeinde zukommenden Erbschaften und Schenkungen, sofern deren Einlage in den Fonds durch den Erblasser oder Schenker ausdrücklich angeordnet wurde.
  • von der Burgergemeindeversammlung zu beschliessenden, besonderen Beiträgen.