Burgergemeindeversammlung |
|
Der Burgerrat lädt die Stimmberechtigten jeweils zur Burgergemeindeversammlung ein.
Im ersten Halbjahr wird anlässlich der Versammlung jeweils die Rechnung beschlossen; im zweiten Halbjahr dann der Voranschlag der laufenden Rechnung. Diese beiden Versammlungen sind ordentliche Versammlungen.
Wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten dies schriftlich verlangt, wird innert 60 Tagen eine ausserordentliche Versammlung abgehalten. Der Burgerrat kann zu weiteren Versammlungen oder Orientierungen einladen.
Die Stimmberechtigten bestimmen das Geschick der Burgergemeinde losgelöst von Partei- und Religionszwängen.
|